Revision elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)

Gebäudeinstallationen für gewerbliche Betriebe

Die Unfallverhütungsvorschriften (hier DGUV Vorschrift 3 - früher BGV A2, BGV A3 und VBG 4) der Berufsgenossenschaften sind autonome Rechtsverordnungen. Sie gelten für Unternehmen und Versicherte der Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften.

Begründung der Prüfungen:

Die Verbesserung unseres Lebensstandards und die zunehmende Automatisierung bedingt eine weiter fortschreitende Elektrifizierung. Es werden immer mehr Verbraucher installiert, Elektroanlagen werden erweitert, immer mehr elektrische Geräte werden benutzt. Um vor Unfällen mit elektrischen Strom sicher zu sein, sind eine fachgerechte Erstellung und vor der Erst- oder Wiederinbetriebnahme sowie im laufenden Betrieb in regelmäßigen Abständen Überprüfungen erforderlich.

Die Prüfung von Arbeitsmitteln, überwachungsbedürftigen sowie überwachungspflichtigen Anlagen wird seit dem Oktober 2002 durch die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gesetzlich geregelt.

Jeder Betreiber einer Elektroanlage muss nachweisen, dass er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, andernfalls droht ein immenses Haftungsrisiko.

Als Betreiber einer Elektroanlage ist jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet wie z.B.:
Unternehmer, Arbeitgeber, Haus- und Wohnungsbesitzer, Vermieter, Hausverwaltungen, Kommunen, Vereine, etc.

Die Einhaltung der Betreiberpflichten schützt Menschenleben, vermindert wirtschaftliche Schäden (Brandschutz, Personenschutz, Betriebsunfälle, etc.) und Haftungsrisiken. Hierfür gibt es Prüfbestimmen wie. z.B.

Anhand dieser Prüfungen werden Veränderungen in der Anlage erkannt, so dass Ihr vertrauter Hauselektriker nötigenfalls sofort an der richtigen Stelle die erforderlichen Massnahmen ergreifen kann.

Prüfintervalle:

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müßen spätestens alle 4 Jahre, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN/VDE0100Gruppe 700) mindestens jährlich überprüft werden.