PRÜFUNG HANDGEFÜHRTER ELEKTRISCHER GERÄTE NACH DIN/VDE 0701/0702

"Prüfung nach Instandsetzung, Änderung, Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte" - für gewerbliche Betriebe

Begründung der Prüfungen:

Jeder Betreiber einer Elektroanlage ist verpflichtet, "im Falle eines Falles" nachzuweisen, dass er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist; ansonsten droht ein immenses Haftungsrisiko.

Als Betreiber einer Elektroanlage ist jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet: Die Einhaltung der Betreiberpflichten schützt Menschen vor Gefahren für Leib und Gesundheit, vermindert wirtschaftliche Schäden (Brandschutz, Personenschutz).

Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte gilt als Nachweis für die elektrische Sicherheit.

Umfang der Prüfungen:

Ortsveränderliche Betriebsmittel, wie z.B.:

Oder anders formuliert: Alle elektrischen Geräte, die ohne Werkzeug vom elektrischen Netz bzw.  der elektrischen Anlage getrennt werden können.

Prüfintervalle:

Als Richtwerte gelten 6 Monate auf Baustellen (auch tägliche bis vierteljährliche Prüfungen sind möglich).
Bei normalen Verschleiß und guten Betriebsbedingungen jährlich.
In Büroumgebungen oder unter ähnlichen Bedingungen mindestens alle 2 Jahre.